Fotos für das Dokument "Aufenthaltskarte" - Anforderungen

Fotoformat für Aufenthaltstitel
Breite: 35 mm
Höhe: 45 mm
Geradeaus schauen – Kopf nicht neigen
Das Foto muss vor einem hellen, einfarbigen Hintergrund aufgenommen werden.
Neutraler Gesichtsausdruck
Augen geöffnet, Mund geschlossen, keine Mimik.
Augenbrauen müssen sichtbar sein.
Bildqualität
Scharfes Foto mit natürlichen Farben, ohne Beschädigungen oder Schatten.
Preis für die Bildbearbeitung 19.99 PLN
Foto bestellenAnforderungen an das Foto für die Aufenthaltstitelkarte (Polen)
Um eine polnische Aufenthaltstitelkarte (karta pobytu) zu beantragen, müssen Sie ein aktuelles Foto einreichen, das den offiziellen Standards des polnischen Innenministeriums entspricht. Dieses Foto wird im Ausweisdokument verwendet und muss bestimmte technische und visuelle Anforderungen erfüllen.
Format und Aktualität
- Größe: 35×45 mm
- Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein
- Farbfoto mit hellem, einfarbigem Hintergrund
Kopf- und Gesichtsposition
- Der Kopf muss aufrecht und nach vorne gerichtet sein
- Augen geöffnet und deutlich sichtbar; Mund geschlossen
- Neutraler Gesichtsausdruck, keine Mimik
- Augenbrauen müssen sichtbar sein, Pupillen dürfen nicht verdeckt sein
Hintergrund, Beleuchtung, Qualität
- Heller, gleichmäßiger Hintergrund ohne Schatten oder dekorative Elemente
- Gleichmäßige Ausleuchtung des Gesichts, keine Lichtreflexe auf Haut oder Haaren
- Scharfes Foto ohne Kratzer, Falten oder Rote-Augen-Effekt
- Natürliche Farben, angemessener Kontrast und Farbtiefe
Zusätzliche Hinweise
- Brillen mit Sehstärke erlaubt, wenn die Augen deutlich sichtbar sind und keine Lichtreflexe entstehen
- Kontaktlinsen erlaubt, wenn sie das natürliche Aussehen der Augen nicht verändern
- Kopfbedeckung aus religiösen Gründen erlaubt mit offiziellem Nachweis
- Bart und Schnurrbart erlaubt, sofern die Identifikation nicht beeinträchtigt wird
- Schmuck erlaubt, sofern das Gesicht nicht verdeckt wird
- Ohren müssen nicht sichtbar sein; Frisur darf über den Bildrand hinausgehen
Keine anderen Personen oder Gegenstände dürfen auf dem Foto sein
Quelle: https://www.gov.pl/web/uw-mazowiecki/wymagania-dotyczace-zdjec-do-dokumentow-potwierdzajacych-tozsamosc-cudzoziemcow