Wie macht man ein Dokumentenfoto mit unserem Service?
Machen Sie ein Foto oder laden Sie es vom Gerät hoch
Wähle das erforderliche Dokument und Format
Bezahlen und fertiges Foto herunterladen.
Benötigen Sie mehrere Fotos auf einmal? Erhalten Sie einen Rabatt
- • Ein Preis – digitales Foto und Foto zum Drucken
- • Auswahl verschiedener Dokumente in einem Set
- • Vorschau aller Fotos vor der Zahlung
- • Eine Zahlung für mehrere Dokumente

Ihre Daten sind sicher
Datensicherheit
Ihre Fotos werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verarbeitet und anschließend automatisch gelöscht.
Einhaltung der Dokumentanforderungen
Jedes Foto wird gemäß den aktuellen Anforderungen amtlicher Dokumente vorbereitet.
Einhaltung der ICAO-Standards
Die Fotos werden gemäß den ICAO-Richtlinien für Ausweisdokumente vorbereitet.
Fotoanforderungen für Dokumente
Foto für Personalausweis oder Reisepass – Informationen:
- Das Foto muss aktuell sein – nicht älter als 6 Monate vor Antragstellung aufgenommen,
- Das Tragen von Kopfbedeckungen, dunklen Brillengläsern oder anderen identitätsverdeckenden Elementen ist nicht erlaubt,
- Das Foto muss den gesamten Kopf (bis zur Oberkante) und den oberen Teil der Schultern zeigen,
- Das Gesicht sollte 70–80 % des Fotos einnehmen,
- Die abgebildete Person muss einen neutralen Gesichtsausdruck haben (keine Mimik), mit geschlossenem Mund.
Sehbehinderungen
- Wenn Sie eine Korrektionsbrille tragen – dürfen Sie diese auf dem Foto tragen, solange die Augen klar sichtbar sind, die Brillenfassung nicht die Augenbrauen verdeckt und es keine Lichtreflexionen gibt,
- Wenn Sie Kontaktlinsen tragen – dürfen Sie diese auf dem Foto tragen, sofern sie die natürliche Form oder Farbe der Augen nicht verändern,
- Wenn Sie eine angeborene oder erworbene Sehbehinderung haben – dürfen Sie auf dem Foto eine dunkle Brille tragen. Fügen Sie dem Antrag auf Personalausweis oder Reisepass eine Bescheinigung über die Behinderung oder deren Grad bei.
Wenn Sie den Antrag online stellen – fügen Sie die Bescheinigung als digital signiertes Dokument oder Scan bei. Das Original ist bei der Abholung vorzulegen.
Gesichtsbehaarung
- Wenn Bart, Schnurrbart oder Stoppeln die Identifikation nicht behindern – sind sie auf dem Foto zulässig,
- Um mögliche Probleme zu vermeiden – wird empfohlen, das Foto ohne Gesichtsbehaarung zu machen.
Kopfbedeckung
- Wenn Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen – dürfen Sie diese auf dem Foto tragen, sofern Ihr Gesicht gut sichtbar ist. Fügen Sie eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer in Polen registrierten Religionsgemeinschaft bei. Bei Online-Anträgen – reichen Sie ein digital signiertes Dokument oder einen Scan ein, und legen Sie das Original bei der Abholung vor,
- Gesichtsoval und Ohrlinie müssen sichtbar sein.
Schmuck
- Schmuck ist auf dem Foto erlaubt, sofern er das Gesicht nicht verdeckt oder den Hintergrund nicht verzerrt,
- Um Probleme zu vermeiden – wird empfohlen, das Foto ohne Schmuck zu machen.
Gesicht auf dem Foto
- Das Gesicht muss direkt zur Kamera gerichtet sein, ohne Neigung,
- Das gesamte Gesicht muss sichtbar sein (kein Profil),
- Der Gesichtsausdruck muss neutral sein (keine Mimik), der Mund geschlossen, die Augenbrauen nicht verdeckt,
- Die Augen müssen offen, klar sichtbar und mit erkennbaren Pupillen sein (nicht von Haaren bedeckt), und direkt in die Kamera schauen,
- Rote-Augen-Effekt ist nicht erlaubt,
- Ohren müssen nicht sichtbar sein,
- Haare dürfen über den Bildrand hinausragen.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen diese Anforderungen nicht erfüllen können, dürfen Sie mit geschlossenen Augen, offenem Mund oder unnatürlichem Gesichtsausdruck fotografiert werden.
Hintergrund und Beleuchtung
- Der Hintergrund muss weiß, gleichmäßig beleuchtet und frei von Schatten oder Dekorationen sein,
- Das Gesicht muss gleichmäßig beleuchtet sein (ohne Reflexionen auf Haut, Haar oder Gesicht),
- Auf dem Foto darf nur eine Person abgebildet sein.
Schärfe, Kontrast und Qualität
- Das Foto muss scharf sein (keine sichtbaren Pixel), mit natürlichem Kontrast,
- Die Konturen des Kopfes müssen deutlich sichtbar sein (keine Überbelichtung des Hintergrunds),
- Das Foto muss eine neutrale Farbgebung und angemessene Helligkeit aufweisen (nicht zu hell oder zu dunkel),
- Keine Falten oder Beschädigungen der Oberfläche erlaubt,
- Die Hautfarbe muss natürlich wiedergegeben werden.
Fotos von Kindern unter 5 Jahren
- Das Kind darf geschlossene Augen, offenen Mund oder einen unnatürlichen Gesichtsausdruck haben,
- Das Gesicht des Kindes muss sichtbar sein (nicht von Haaren oder Spielzeug verdeckt),
- Der Kopf des Kindes sollte gerade gehalten werden,
- Der Hintergrund muss hell und einheitlich sein (keine weiteren Personen im Bild).
Fotoformat
Hängt vom beantragten Dokument ab:
- Personalausweis:
- Bei Online-Anträgen – fügen Sie ein Farbfoto in elektronischer Form bei mit:
- Mindestauflösung 492 × 633 Pixel,
- Maximale Dateigröße 2,5 MB,
- Richtige Proportionen entsprechend 35 × 45 mm (Breite × Höhe).
- Bei persönlicher Antragstellung – fügen Sie ein Farbfoto im Format 35 × 45 mm auf Papier bei.
- Bei Online-Anträgen – fügen Sie ein Farbfoto in elektronischer Form bei mit:
- Reisepass:
- Bei Online-Anträgen (z. B. für ein Kind unter 12 Jahren):
- Mindestauflösung 768 × 1004 Pixel,
- Maximale Dateigröße 2,5 MB,
- Proportionen entsprechend 35 × 45 mm.
- Bei persönlicher Antragstellung – fügen Sie ein Farbfoto im Format 35 × 45 mm auf Papier bei.
- Bei Online-Anträgen (z. B. für ein Kind unter 12 Jahren):
Zusätzliche Informationen
Wenn das Foto die formalen Anforderungen erfüllt, Sie aber aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gesichtszügen geschlossene Augen oder einen offenen Mund haben – kann das Amt ein solches Foto akzeptieren.
Quelle: https://www.gov.pl/web/gov/zdjecie-do-dowodu-lub-paszportu

