Fotos für das Dokument "Reisepass" - Anforderungen
Reisepass

Fotoformat

Breite: 35 mm

Höhe: 45 mm

Kopfhaltung und Gesichtsausdruck

Blick geradeaus. Der Kopf muss aufrecht sein, ohne Neigung.

Augen offen und gut sichtbar, kein Rote-Augen-Effekt.

Augenbrauen dürfen nicht verdeckt sein.

Neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, keine Grimassen.

Haare und Ohren

Haare dürfen den Rahmen überschreiten. Ohren müssen nicht sichtbar sein.

Hintergrund und Beleuchtung

Heller, einheitlicher Hintergrund. Keine Schatten, Reflexionen oder dekorativen Elemente.

Fotoqualität

Scharf, keine sichtbaren Pixel oder Beschädigungen.

Natürliche Farben und angemessener Kontrast.

Preis für die Bildbearbeitung 19.99 PLN
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Ausweis- oder Passfoto – Informationen

  • Das Foto muss aktuell sein – aufgenommen nicht früher als 6 Monate vor Antragstellung.
  • Kopfbedeckungen, dunkle Brillen oder Gegenstände, die die Gesichtserkennung behindern, sind nicht erlaubt.
  • Das Foto muss den gesamten Kopf (von oben) und den oberen Teil der Schultern zeigen.
  • Das Gesicht soll 70–80% des Fotos einnehmen.
  • Die Person muss einen natürlichen Gesichtsausdruck haben, mit geschlossenem Mund und ohne Mimik.

Sehbehinderungen

  • Korrektionsbrillen sind erlaubt, wenn die Augen deutlich sichtbar sind, der Rahmen die Augenbrauen nicht verdeckt und die Gläser keine Reflexionen aufweisen.
  • Kontaktlinsen sind erlaubt, wenn sie Form oder Farbe der Augen nicht verändern.
  • Wer aus medizinischen Gründen eine dunkle Brille trägt, muss eine Bescheinigung über eine Behinderung vorlegen.
  • Bei Online-Anträgen muss ein unterschriebenes elektronisches Dokument oder ein Scan der Bescheinigung beigefügt werden. Das Original ist bei Abholung des Dokuments vorzulegen.

Gesichtsbehaarung

  • Gesichtsbehaarung ist erlaubt, sofern sie die Erkennung nicht behindert.
  • Um mögliche Probleme zu vermeiden, wird empfohlen, das Foto ohne Bart zu machen.

Kopfbedeckung

  • Nur aus religiösen Gründen erlaubt – das Gesicht muss vollständig sichtbar sein.
  • Es ist ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer registrierten Religionsgemeinschaft in Polen erforderlich.
  • Der Gesichtsumriss und die Ohrenlinie dürfen nicht verdeckt sein.

Schmuck

  • Zulässig, sofern das Gesicht nicht verdeckt wird und der Hintergrund einheitlich bleibt.
  • Um mögliche Probleme zu vermeiden, wird empfohlen, das Foto ohne Schmuck zu machen.

Gesicht auf dem Foto

  • Das Gesicht muss direkt in die Kamera blicken – kein Neigen des Kopfes.
  • Der Gesichtsumriss muss klar sichtbar sein – kein Halbprofil.
  • Neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund, sichtbare Augenbrauen.
  • Augen müssen natürlich geöffnet und gut sichtbar sein, Pupillen geradeaus gerichtet.
  • Rote-Augen-Effekt ist nicht erlaubt.
  • Ohren müssen nicht sichtbar sein.
  • Die Frisur darf über den Bildrahmen hinausgehen.
  • Falls der Gesundheitszustand dies erfordert, sind geschlossene Augen, geöffneter Mund oder unnatürlicher Gesichtsausdruck zulässig.

Hintergrund und Beleuchtung

  • Der Hintergrund muss weiß, gleichmäßig beleuchtet und frei von Schatten oder Dekorelementen sein.
  • Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein – keine Lichtreflexe auf Haut oder Haar, keine Schatten.
  • Auf dem Foto darf nur die fotografierte Person zu sehen sein.

Schärfe, Kontrast und Qualität

  • Das Foto muss scharf sein (keine sichtbaren Pixel) und natürlichen Kontrast aufweisen.
  • Der Kopfumriss muss klar erkennbar sein – kein überbelichteter Hintergrund.
  • Das Bild muss natürliche Farben und geeignete Tonwertdichte haben – weder zu hell noch zu dunkel.
  • Das Foto darf keine Knicke oder Beschädigungen aufweisen.

Fotos von Kindern unter 5 Jahren

  • Geschlossene Augen, geöffneter Mund oder unnatürlicher Gesichtsausdruck sind zulässig.
  • Das Gesicht darf nicht verdeckt sein (z. B. durch Haare oder Spielzeug).
  • Der Kopf des Kindes sollte aufrecht und gerade sein.
  • Der Hintergrund muss hell, einheitlich und ohne andere Personen im Bild sein.

Fotoformat

Hängt vom Dokumenttyp ab:

 

  • Nationaler Personalausweis:
    • Online-Antrag: Farbfoto im elektronischen Format, Mindestauflösung 492×633 px, max. 2,5 MB, Verhältnis 35×45 mm.
    • Persönliche Antragstellung: gedrucktes Farbfoto im Format 35×45 mm.
  • Reisepass (für Kinder unter 12 Jahren – online):
    • Farbfoto im elektronischen Format, Mindestauflösung 768×1004 px, max. 2,5 MB, Verhältnis 35×45 mm.
  • Reisepass – persönliche Antragstellung:
    • Gedrucktes Farbfoto im Format 35×45 mm.

       

Weitere Informationen

Wenn das Foto korrekt aufgenommen wurde, aber aufgrund von Krankheit, Verletzung oder körperlicher Besonderheiten die Augen geschlossen oder der Mund geöffnet ist, kann das Amt ein solches Foto akzeptieren.

 

Quelle: https://www.gov.pl/web/gov/zdjecie-do-dowodu-lub-paszportu