Fotos für das Dokument "Personalausweis" - Anforderungen

Fotogröße
Breite: 35 mm
Höhe: 45 mm
Kopfhaltung und Gesicht
Kopf gerade, nicht geneigt.
Neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund, offene Augen.
Augenbrauen müssen sichtbar sein.
Hintergrund und Qualität
Heller, einheitlicher Hintergrund.
Das Foto muss scharf, unbeschädigt und farblich natürlich sein.
Preis für die Bildbearbeitung 19.99 PLN
Foto bestellenAusweis- oder Passfoto – Informationen
- Das Foto muss aktuell sein – aufgenommen nicht früher als 6 Monate vor Antragstellung.
- Kopfbedeckungen, dunkle Brillen oder Gegenstände, die die Gesichtserkennung behindern, sind nicht erlaubt.
- Das Foto muss den gesamten Kopf (von oben) und den oberen Teil der Schultern zeigen.
- Das Gesicht soll 70–80% des Fotos einnehmen.
- Die Person muss einen natürlichen Gesichtsausdruck haben, mit geschlossenem Mund und ohne Mimik.
Sehbehinderungen
- Korrektionsbrillen sind erlaubt, wenn die Augen deutlich sichtbar sind, der Rahmen die Augenbrauen nicht verdeckt und die Gläser keine Reflexionen aufweisen.
- Kontaktlinsen sind erlaubt, wenn sie Form oder Farbe der Augen nicht verändern.
- Wer aus medizinischen Gründen eine dunkle Brille trägt, muss eine Bescheinigung über eine Behinderung vorlegen.
- Bei Online-Anträgen muss ein unterschriebenes elektronisches Dokument oder ein Scan der Bescheinigung beigefügt werden. Das Original ist bei Abholung des Dokuments vorzulegen.
Gesichtsbehaarung
- Gesichtsbehaarung ist erlaubt, sofern sie die Erkennung nicht behindert.
- Um mögliche Probleme zu vermeiden, wird empfohlen, das Foto ohne Bart zu machen.
Kopfbedeckung
- Nur aus religiösen Gründen erlaubt – das Gesicht muss vollständig sichtbar sein.
- Es ist ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer registrierten Religionsgemeinschaft in Polen erforderlich.
- Der vollständige Gesichtsumriss sowie die Ohrenlinie müssen sichtbar bleiben.
Schmuck
- Erlaubt, sofern das Gesicht nicht verdeckt wird und der Hintergrund einheitlich bleibt.
- Um mögliche Probleme zu vermeiden, wird empfohlen, das Foto ohne Schmuck zu machen.
Gesicht auf dem Foto
- Das Gesicht muss direkt in die Kamera blicken – kein Neigen des Kopfes.
- Der Gesichtsumriss muss klar sichtbar sein – kein Halbprofil.
- Neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund, sichtbare Augenbrauen.
- Augen müssen natürlich geöffnet sein, mit Pupillen direkt in die Kamera gerichtet.
- Rote-Augen-Effekt ist nicht zulässig.
- Ohren müssen nicht sichtbar sein.
- Die Frisur darf über den Bildrahmen hinausgehen.
- Wenn eine Erkrankung die Einhaltung dieser Anforderungen verhindert, können geschlossene Augen, ein offener Mund oder ein unnatürlicher Gesichtsausdruck akzeptiert werden.
Hintergrund und Beleuchtung
- Der Hintergrund sollte weiß, gleichmäßig ausgeleuchtet und frei von Schatten und Dekorationen sein.
- Das Gesicht muss gleichmäßig beleuchtet sein – keine Lichtreflexe auf Haut oder Haar, keine Schatten.
- Nur die fotografierte Person darf auf dem Bild zu sehen sein.
Schärfe, Kontrast und Qualität
- Das Foto muss scharf sein (keine sichtbaren Pixel) und natürlichen Kontrast aufweisen.
- Die Kontur des Kopfes muss deutlich erkennbar sein – kein überbelichteter Hintergrund.
- Das Bild sollte natürliche Farben und eine angemessene Tonwertdichte haben – weder zu hell noch zu dunkel.
- Das Foto darf keine Knicke oder Oberflächenschäden aufweisen.
Fotos von Kindern unter 5 Jahren
- Das Kind darf geschlossene Augen, einen offenen Mund oder einen unnatürlichen Gesichtsausdruck haben.
- Das Gesicht darf nicht verdeckt sein (z. B. durch Haare oder Spielzeug).
- Der Kopf des Kindes sollte aufrecht und gerade sein.
- Der Hintergrund muss hell, einfarbig und ohne andere Personen im Bild sein.
Fotoformat
Hängt vom Dokumenttyp ab:
- Nationaler Personalausweis:
- Online-Antrag: Farbfoto im elektronischen Format, Mindestauflösung 492×633 px, max. 2,5 MB, im Verhältnis 35×45 mm.
- Persönliche Antragstellung: gedrucktes Farbfoto im Format 35×45 mm.
- Reisepass (für Kinder unter 12 – online):
- Farbfoto im elektronischen Format, Mindestauflösung 768×1004 px, max. 2,5 MB, im Verhältnis 35×45 mm.
- Reisepass – persönliche Antragstellung:
Gedrucktes Farbfoto im Format 35×45 mm.
Zusätzliche Informationen
Wenn das Foto korrekt aufgenommen wurde, aber aufgrund von Krankheit, Verletzung oder körperlichen Merkmalen die Augen geschlossen oder der Mund geöffnet ist, kann das Amt ein solches Foto akzeptieren.
Quelle: https://www.gov.pl/web/gov/zdjecie-do-dowodu-lub-paszportu